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Alkohol Alkoholgenuss ist im Krankenhaus grundsätzlich verboten. Aufnahme Befindet sich im Erdgeschoß im Eingangsbereich links, direkt gegenüber der Pforte. Telefon: 0561 / 7201 - 103 Öffnungszeiten: Besuchszeiten Wir freuen uns, wenn Angehörige und Freunde durch ihren Besuch dazu beitragen, Ihnen den Aufenthalt zu erleichtern. Ihre Behandlung darf jedoch nicht darunter leiden. Da pflegerische, therapeutische und diagnostische Maßnahmen überwiegend am Vormittag stattfinden, ist es sinnvoll, Besuche erst am Nachmittag zu empfangen. Wir bitten Sie ferner, die Ruhezeiten von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr zu beachten. Nach 19.00 Uhr sollten Sie nur noch in Ausnahmefällen Besuch erhalten. Bitten Sie die Besucher um entsprechende Rücksichtnahme, wenn Sie oder Ihre Mitpatienten unverhältnismäßig stark angestrengt werden. Friseur / Fusspflege Auf Wunsch vereinbart das Pflegepersonal für Sie Friseur- und Fußpflegetermine. Patientenfürsprecherin Frau Helga Ortiz nimmt als Patientenfürsprecherin Wünsche, Anregungen und Beschwerden von Patienten und Angehörigen entgegen. Mit deren Einverständnis kann sie als Vermittler deren Interessen und Anliegen gegenüber der Krankenhausleitung vertreten. Sie ist eine vom Krankenhaus unabhängige Persönlichkeit und unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht und dem Datenschutz. Parken Unseren Patienten und deren Besuchern stellen wir direkt am Krankenhaus eine Tiefgarage mit 60 Stellplätzen zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Dies gilt auch für alle ambulanten Patienten. Rauchen Rauchen schadet der Gesundheit und kann unter Umständen den Heilungsprozess. Mit Rücksicht auf Ihre Mitpatienten und wegen der Brandgefahr ist das Rauchen in den Zimmern und auf den Stationen nicht erlaubt. Urlaub Die Krankenkassen als Träger der Krankenhauskosten gestatten keine Beurlaubungen. Wertsachen Wir empfehlen, Wertgegenstände und größere Geldbeträge Ihren Angehörigen mit nach Hause zu geben oder in der Verwaltung (Buchhaltung) gegen Quittung abzugeben. Darüber hinaus finden Sie in Ihrem Kleiderschrank einen persönlichen Safe, bitte benutzen Sie ihn. Für nicht in der Verwaltung hinterlegtes Geld oder Wertgegenstände kann keine Haftung übernommen werden. Zuzahlung Bevor Sie unser Krankenhaus verlassen, begleichen Sie bitte in der Aufnahme noch ausstehende Zahlungsbeträge für den Eigenanteil. Das Haus leitet diesen Eigenanteil dann an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse weiter. Zuzahlungspflicht besteht nicht für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie bei teil-, vor-, nachstationärer oder ambulanter Behandlung. |
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